Mittwoch, 28. November 2012

Terrorliste IV

Wer ist eigentlich ein Terrorist?

Da wir in einem Rechtsstaat leben, ist das natürlich alles ganz rechtsstaatlich geregelt ... oder so. Neben der Terrorliste der EU, die inzwischen über 7.000 Perosnen und Organisationen umfaßt, gibt es für die Sicherheitsorgane der BRD noch eine Antiterrordatei (ATD). Die Datei ist in der Geheimhaltungsstufe "Geheim" eingestuft und damit im Gegensatz zu der der EU nicht öffentlich.
 
»Derzeit stehen schätzungsweise 16.000 Datensätze darin ...« Eine Welt voller Feinde. »Gespeichert werde "...einfach alles, was man über einen Menschen formalisiert wissen kann. Dazu existieren noch sogenannte Freitextfelder, in die die einstellende Behörde beliebige Anmerkungen schreibt, die nicht kontrolliert werden"« (Zeit-Online vom 6.11.2012).
 
»Das Kafkaeske der Situation offenbart sich allein schon bei dem Versuch, falsche Daten über sich in dieser Datenbank ändern zu lassen. Denn es gibt keine zentrale Stelle, an die sich Betroffene wenden können. Und nur die Behörde, von der der ursprüngliche Eintrag stammt, kann ihn auch wieder ändern. Daher muss der Betroffene diese zuerst einmal identifizieren – somit an mehr als 40 Polizeibehörden, Landes- und Bundesämter des Verfassungsschutzes und andere Geheimdienste einen Auskunftsantrag stellen« (Zeit-Online vom 27.11.2012).
 
Hier findet sich die schriftliche Stellungnahme des Chaos Computer Clubs (CCC) anläßlich der Anhörung am 6. November 2012 an das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1215/07):
 
Interne Links:

Vorsorglich:
Nicht zu verwechseln mit dem "Nachrichtendienstliche Informationssystem" (NADIS) des Verfassungschutzes der BRD. Dieser soll sich nicht mit "lächerlichen" 7.000 oder 16.000 Datensätzen abgeben, sondern enthalte 1.172.797 personenbezogene Eintragungen.

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